AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Präambel:
Sämtliche Verträge kommen zustande mit Einzelunternehmer Andreas Fennel, im Folgenden als FAR HORIZONS bezeichnet. Far Horizons verfügt nicht über "voll-kaufmännische Einrichtungen" nach BGB/HGB. Mehr im Impressum. Preise

§ 1 Geltungsbereich

1. Die AGB gelten im einzelnen unabhängig voneinander und auch für künftige Fälle gleicher Art. Sie gelten ferner zugunsten der bei und für FAR HORIZONS tätigen Personen.
2. Die technischen Angaben der zum Zeitpunkt der Ausführung eines Auftrages gültigen Preisliste gelten ergänzend zu diesen AGB.
3. Stehen diese AGB mit Bedingungen des Auftraggebers oder sonstiger Dritter, die mit FAR HORIZONS in Geschäftsbeziehungen treten, in Widerspruch, so gehen diese AGB vor.

§ 2 Verbindlichkeit von Erklärungen, Unwirksamkeit


1. Erklärungen (z.B. Angebote und Annahme von Vertragsangeboten, einschließlich etwaiger Ergänzungen, Abänderungen und Terminzusagen sowie Erteilung von Auskünften) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Aufhebung der Schriftformvereinbarung kann nur schriftlich erfolgen.
2. Sollte eine Bestimmung des zwischen FAR HORIZONS und dem Auftraggeber geschlossenen Einzelvertrages oder dieser Allgemeinen Bedingungen aus irgendeinem Grunde nichtig oder unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Nichtige und/oder unwirksame Bestimmungen sind in gültige Regelungen umzudeuten, die dem wirtschaftlichen Sinn des Gesamtvertrages entsprechen.

§ 3 Legitimation des Auftraggebers

Der Auftraggeber übernimmt für den von ihm erteilten Auftrag die volle Sach- und Rechtsgewähr und stellt FAR HORIZONS von etwaigen Ansprüchen Dritter frei. Der Auftraggeber bringt durch die Auftragserteilung zum Ausdruck, daß er zu allen FAR HORIZONS erteilten Aufträgen und Bestellungen sowie allen damit zusammenhängenden Rechtsgeschäften und Verfügungen befugt ist, und daß behördliche Maßnahmen, gesetzliche Bestimmungen etc. der Auftragserteilung nicht entgegenstehen.

§ 4 Leistungsumfang

1. Der Leistungsumfang von FAR HORIZONS ergibt sich aus dem vom Auftraggeber angenommenen Angebot oder einer anderen schriftlichen Leistungsbeschreibung.
2. FAR HORIZONS ist berechtigt, Mehrleistungen abzurechnen, wenn dies mit dem Auftraggeber vereinbart worden war oder die Mehrleistungen unvorhersehbar, aber im Rahmen der Erfüllung des Auftrages notwendig waren, und eine Absprache nicht getroffen werden konnte. Sollten für Mehrleistungen keine Preise vereinbart sein, so sind die für denAuftrag getroffenen Preisabsprachen sinngemäß zugrundezulegen.
3. FAR HORIZONS ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistung mit Subunternehmern zusammenzuarbeiten oder Subunternehmer für Teilleistungen einzusetzen. Eine Vertragsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und dem Subunternehmer kommt dadurch nicht zustande, und die Verpflichtungen von FAR HORIZONS gegenüber dem
Auftraggeber bleiben uneingeschränkt bestehen.
4. Verbrauchsmaterial (Filme, Lampen, Akkus etc.) sind vom Umtausch ausgeschlossen.
5. Änderungen in Konstruktion, Ausführung und Angebot vorbehalten.


§ 5 Vermietung von Studios, Studioeinrichtungen und sonstigen Räumlichkeiten


1. Bei der Dauer der Mietzeit wird jeweils der erste und der letzte Miettag genannt. Ein Anspruch auf weitere Überlassung bei Terminüberschreitung besteht nicht.
2. Die vermieteten Räumlichkeiten sind mit Beendigung des Mietvertrages im gleichen Zustand zurückzugeben, wie sie bei Beginn der Vermietung an den Auftraggeber übergeben worden sind. Die Kosten für die Herstellung des ursprünglichen Zustandes hat der Auftraggeber zu tragen.
3. Für jeden begonnenen Tag der verspäteten Rückgabe hat der Auftraggeber ein Entgelt zu bezahlen, das mindestens der Tagesmiete entspricht. Hätte FAR HORIZONS die Räumlichkeiten zu einem höheren Mietpreis vermieten können, hat der Auftraggeber
diesen Betrag zu bezahlen.
4. Die vermieteten Räumlichkeiten dürfen nur für den vertragsgemäßen Gebrauch verwendet werden.
5. Telefon- und Telefaxgebühren hat der Auftraggeber zu tragen.

§ 6 Vermietung von technischen Geräten und Einrichtungen

1. Art und Umfang der gewünschten Mietgegenstände sind bei Auftragserteilung vom Kunden genau bekanntzugeben.
2. Art, Umfang und Dauer der Überlassung von Geräten, Gegenständen und Einrichtungen ergeben sich grundsätzlich aus den Lieferscheinen und/oder Leistungsbelegen. Diese Belege in Verbindung mit der Preisliste sind, unabhängig von irgendwelchen effektiven Nutzungszeiten, stets Berechnungsgrundlage.
3. Die Belege sind bei Übergabe der Mietsache vom Kunden oder dessen Beauftragten abzuzeichnen. Erfolgt die Abzeichnung nicht vom Kunden selbst, so steht er dafür ein, daß der Abzeichnende die dazu erforderliche Vollmacht besitzt.

§ 7 Preise, Zahlungsbedingungen

1. Für die Berechnung wird FAR HORIZONS die am Tag der Auftragserteilung gültige Preisliste zugrundelegen. Sämtliche Preislisten verlieren ihre Gültigkeit mit dem Erscheinen einer
aktualisierten Liste.
2. Liegen mehr als drei Monate zwischen Auftragserteilung und Leistung, ist FAR HORIZONS berechtigt, die zum Zeitpunkt der Leistung gültigen Preise zu berechnen.
3. Alle Zahlungen haben spätestens bei Rechnungserhalt ohne jeden Abzug zu erfolgen. FAR HORIZONS kann Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen verlangen. Im Falle einer Stundung der Forderung sowie bei Zahlungsverzug ist FAR HORIZONS
grundsätzlich berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGBZinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz vom Fälligkeitstag an zu berechnen. Der Zinssatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn FAR HORIZONS eine höhere oder der Auftraggeber FAR HORIZONS eine niedrigere tatsächliche Zinsbelastung nachweist.
4. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Gegen Zahlungsansprüche von FAR HORIZONS kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten, fälligen Forderungen aufrechnen.

§ 8 Vorzeitige Fälligkeit

1. FAR HORIZONS kann ihre Gesamtforderungen unter Aufhebung aller über die Gewährung vonPreisnachlässen und sonstigen Zahlungskonditionen getroffenen Abmachungen vorzeitig fällig stellen bei: Vertragsverletzung, Änderung der Firmenverhältnisse oder
wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers; insbesondere bei Zahlungsverzug oder Verzug hinsichtlich anderer Verpflichtungen, Nichteinlösung bzw. Protest von Schecks oder Wechseln, Zahlungsunfähigkeit, Einleitung von Moratoriumsverhandlungen, Konkurs- oder Vergleichsverfahren
Insolvenzverfahren sowie Verlust der Geschäfts- oder Merfügungsfähigkeit. In allen Fällen der vorzeitigen Fälligkeit der Forderung, insbesondere aus einem der in Ziffer 1 angeführten Gründe, ist FAR HORIZONS berechtigt, alle Rechte auszuüben, die FAR HORIZONS nach dem Vertrag oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustehen.
3. Im Falle vorzeitiger Beendigung des Mietvertrages auf Grund eines vom Mieter zu vertretenden Verhaltens ist FAR HORIZONS berechtigt, die Leihmiete für die gesamte ursprüngliche Vertragszeit zu berechnen. Weitergehende Schadenersatzansprüche der FAR HORIZONS bleiben hiervon unberührt.

§ 9 Mängelrügen, Gewährleistung

1. Mängelrügen und sonstige Beanstandungen aufgrund offensichtlicher Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Ausschlußfrist von einer Woche nach Erbringung der Leistung zu erheben. In anderen Fällen verjährt das Recht des Auftraggebers, Ansprüche aufgrund von Mängeln geltend zu machen, in sechs Monaten. Änderungen in Konstruktion, Ausführung und Angebot vorbehalten.
2.3. Bei Bild/Tonübertragungen ist die Beurteilung der Ausschnitte/Farben/Töne subjektiv sehr unterschiedlich. Infolgedessen ist FAR HORIZONS, falls keine genauen
Anweisungen des Auftraggebers vorliegen, für die Bild/Tongestaltung bei der Ausführung des Auftrags nach eigenem Ermessen zuständig.
4.3. Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers beschränken sich auf das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch FAR HORIZONS, soweit dies sachlich möglich ist. Hierfür ist FAR HORIZONS eine angemessene Frist einzuräumen. Lediglich bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch FAR HORIZONS hat der Auftraggeber das Recht auf Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages.

§ 10 Haftung (vertragliche und außervertragliche)

Für die Haftung von FAR HORIZONS - gleich aus welchem Rechtsgrund oder Tatbestand - gilt:
1. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das gilt auch für eigenes Verschulden bzw. Organverschulden und Verschulden von Erfüllungsgehilfen.
2. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 24 AGB-Ges. haftet FAR HORIZONS auch nicht für grobes Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen (ausgenommen leitende Angestellte).
In Fällen höherer Gewalt, bei Streiks, Aussperrungen sowie in vergleichbaren Fällen haftet FAR HORIZONS nicht. Eine Haftung der FAR HORIZONS besteht auch dann nicht, wenn dem Mieter oder Dritten durch etwaige Störungen oder den Ausfall der gemieteten Geräte während der Vertragszeit Schäden entstehen. Dies gilt auch hinsichtlich der von FAR HORIZONS zur Verfügung gestellten Arbeitskräfte.
3. Jede Haftung von FAR HORIZONS ist auf die Höhe der Auftragssumme beschränkt.

§ 11 Datenschutz

FAR HORIZONS ist berechtigt, die Auftraggeber- und Auftragsdaten in ihrer EDV-Anlage zu speichern und zu verarbeiten.

§ 12 Gerichtsstand, Rechtsanwendung

Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechselprozesse, ist Köln. Für alle Streitigkeiten gilt ausschließlich deutsches Recht.:

Folgende Preise gelten als vereinbart:

Schnittpreise (Plätze/Operator)

Professional Copies

DVD Mitschnitt

VHS-Kopien DVD Erstellung

Bandmaterial

Streaming

(freibleibend, Irrtümerund Druckfehler vorbehalten)

Wir werden rechtlich unterstützt von:

 

Home