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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Präambel:
Sämtliche Verträge kommen zustande mit Einzelunternehmer Andreas
Fennel, im Folgenden als FAR HORIZONS bezeichnet. Far Horizons verfügt
nicht über "voll-kaufmännische Einrichtungen" nach
BGB/HGB. Mehr im Impressum. Preise
§ 1 Geltungsbereich
1. Die AGB gelten im einzelnen unabhängig voneinander und auch für
künftige Fälle gleicher Art. Sie gelten ferner zugunsten der
bei und für FAR HORIZONS tätigen Personen.
2. Die technischen Angaben der zum Zeitpunkt der Ausführung eines
Auftrages gültigen Preisliste gelten ergänzend zu diesen AGB.
3. Stehen diese AGB mit Bedingungen des Auftraggebers oder sonstiger Dritter,
die mit FAR HORIZONS in Geschäftsbeziehungen treten, in Widerspruch,
so gehen diese AGB vor.
§ 2 Verbindlichkeit von Erklärungen, Unwirksamkeit
1. Erklärungen (z.B. Angebote und Annahme von Vertragsangeboten,
einschließlich etwaiger Ergänzungen, Abänderungen und
Terminzusagen sowie Erteilung von Auskünften) bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform. Die Aufhebung der Schriftformvereinbarung
kann nur schriftlich erfolgen.
2. Sollte eine Bestimmung des zwischen FAR HORIZONS und dem Auftraggeber
geschlossenen Einzelvertrages oder dieser Allgemeinen Bedingungen aus
irgendeinem Grunde nichtig oder unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Nichtige und/oder unwirksame
Bestimmungen sind in gültige Regelungen umzudeuten, die dem wirtschaftlichen
Sinn des Gesamtvertrages entsprechen.
§ 3 Legitimation des Auftraggebers
Der Auftraggeber übernimmt für den von ihm erteilten Auftrag
die volle Sach- und Rechtsgewähr und stellt FAR HORIZONS von etwaigen
Ansprüchen Dritter frei. Der Auftraggeber bringt durch die Auftragserteilung
zum Ausdruck, daß er zu allen FAR HORIZONS erteilten Aufträgen
und Bestellungen sowie allen damit zusammenhängenden Rechtsgeschäften
und Verfügungen befugt ist, und daß behördliche Maßnahmen,
gesetzliche Bestimmungen etc. der Auftragserteilung nicht entgegenstehen.
§ 4 Leistungsumfang
1. Der Leistungsumfang von FAR HORIZONS ergibt sich aus dem vom Auftraggeber
angenommenen Angebot oder einer anderen schriftlichen Leistungsbeschreibung.
2. FAR HORIZONS ist berechtigt, Mehrleistungen abzurechnen, wenn dies
mit dem Auftraggeber vereinbart worden war oder die Mehrleistungen unvorhersehbar,
aber im Rahmen der Erfüllung des Auftrages notwendig waren, und eine
Absprache nicht getroffen werden konnte. Sollten für Mehrleistungen
keine Preise vereinbart sein, so sind die für denAuftrag getroffenen
Preisabsprachen sinngemäß zugrundezulegen.
3. FAR HORIZONS ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistung mit Subunternehmern
zusammenzuarbeiten oder Subunternehmer für Teilleistungen einzusetzen.
Eine Vertragsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und dem Subunternehmer
kommt dadurch nicht zustande, und die Verpflichtungen von FAR HORIZONS gegenüber
dem
Auftraggeber bleiben uneingeschränkt bestehen.
4. Verbrauchsmaterial (Filme, Lampen, Akkus etc.) sind vom Umtausch ausgeschlossen.
5. Änderungen in Konstruktion, Ausführung und Angebot vorbehalten.
§ 5 Vermietung von Studios, Studioeinrichtungen
und sonstigen Räumlichkeiten
1. Bei der Dauer der Mietzeit wird jeweils der erste und der letzte Miettag
genannt. Ein Anspruch auf weitere Überlassung bei Terminüberschreitung
besteht nicht.
2. Die vermieteten Räumlichkeiten sind mit Beendigung des Mietvertrages
im gleichen Zustand zurückzugeben, wie sie bei Beginn der Vermietung
an den Auftraggeber übergeben worden sind. Die Kosten für die
Herstellung des ursprünglichen Zustandes hat der Auftraggeber zu
tragen.
3. Für jeden begonnenen Tag der verspäteten Rückgabe hat
der Auftraggeber ein Entgelt zu bezahlen, das mindestens der Tagesmiete
entspricht. Hätte FAR HORIZONS die Räumlichkeiten zu einem höheren
Mietpreis vermieten können, hat der Auftraggeber
diesen Betrag zu bezahlen.
4. Die vermieteten Räumlichkeiten dürfen nur für den vertragsgemäßen
Gebrauch verwendet werden.
5. Telefon- und Telefaxgebühren hat der Auftraggeber zu tragen.
§ 6 Vermietung von technischen Geräten und
Einrichtungen
1. Art und Umfang der gewünschten Mietgegenstände sind bei
Auftragserteilung vom Kunden genau bekanntzugeben.
2. Art, Umfang und Dauer der Überlassung von Geräten, Gegenständen
und Einrichtungen ergeben sich grundsätzlich aus den Lieferscheinen
und/oder Leistungsbelegen. Diese Belege in Verbindung mit der Preisliste
sind, unabhängig von irgendwelchen effektiven Nutzungszeiten, stets
Berechnungsgrundlage.
3. Die Belege sind bei Übergabe der Mietsache vom Kunden oder dessen
Beauftragten abzuzeichnen. Erfolgt die Abzeichnung nicht vom Kunden selbst,
so steht er dafür ein, daß der Abzeichnende die dazu erforderliche
Vollmacht besitzt.
§ 7 Preise, Zahlungsbedingungen
1. Für die Berechnung wird FAR HORIZONS die am Tag der Auftragserteilung
gültige Preisliste zugrundelegen. Sämtliche Preislisten verlieren
ihre Gültigkeit mit dem Erscheinen einer
aktualisierten Liste.
2. Liegen mehr als drei Monate zwischen Auftragserteilung und Leistung,
ist FAR HORIZONS berechtigt, die zum Zeitpunkt der Leistung gültigen
Preise zu berechnen.
3. Alle Zahlungen haben spätestens bei Rechnungserhalt ohne jeden
Abzug zu erfolgen. FAR HORIZONS kann Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen
verlangen. Im Falle einer Stundung der Forderung sowie bei Zahlungsverzug
ist FAR HORIZONS
grundsätzlich berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß
§ 288 BGBZinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz
vom Fälligkeitstag an zu berechnen. Der Zinssatz ist höher oder
niedriger anzusetzen, wenn FAR HORIZONS eine höhere oder der Auftraggeber
FAR HORIZONS eine niedrigere tatsächliche Zinsbelastung nachweist.
4. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Gegen
Zahlungsansprüche von FAR HORIZONS kann der Auftraggeber nur mit
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten, fälligen Forderungen
aufrechnen.
§ 8 Vorzeitige Fälligkeit
1. FAR HORIZONS kann ihre Gesamtforderungen unter Aufhebung aller über
die Gewährung vonPreisnachlässen und sonstigen Zahlungskonditionen
getroffenen Abmachungen vorzeitig fällig stellen bei: Vertragsverletzung,
Änderung der Firmenverhältnisse oder
wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des
Auftraggebers; insbesondere bei Zahlungsverzug oder Verzug hinsichtlich
anderer Verpflichtungen, Nichteinlösung bzw. Protest von Schecks
oder Wechseln, Zahlungsunfähigkeit, Einleitung von Moratoriumsverhandlungen,
Konkurs- oder Vergleichsverfahren
Insolvenzverfahren sowie Verlust der Geschäfts- oder Merfügungsfähigkeit.
In allen Fällen der vorzeitigen Fälligkeit der Forderung, insbesondere
aus einem der in Ziffer 1 angeführten Gründe, ist FAR HORIZONS
berechtigt, alle Rechte auszuüben, die FAR HORIZONS nach dem Vertrag
oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustehen.
3. Im Falle vorzeitiger Beendigung des Mietvertrages auf Grund eines vom
Mieter zu vertretenden Verhaltens ist FAR HORIZONS berechtigt, die Leihmiete
für die gesamte ursprüngliche Vertragszeit zu berechnen. Weitergehende
Schadenersatzansprüche der FAR HORIZONS bleiben hiervon unberührt.
§ 9 Mängelrügen, Gewährleistung
1. Mängelrügen und sonstige Beanstandungen aufgrund offensichtlicher
Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Ausschlußfrist
von einer Woche nach Erbringung der Leistung zu erheben. In anderen Fällen
verjährt das Recht des Auftraggebers, Ansprüche aufgrund von
Mängeln geltend zu machen, in sechs Monaten. Änderungen in Konstruktion,
Ausführung und Angebot vorbehalten.
2.3. Bei Bild/Tonübertragungen ist die Beurteilung der Ausschnitte/Farben/Töne
subjektiv sehr unterschiedlich. Infolgedessen ist FAR HORIZONS, falls
keine genauen
Anweisungen des Auftraggebers vorliegen, für die Bild/Tongestaltung
bei der Ausführung des Auftrags nach eigenem Ermessen zuständig.
4.3. Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers beschränken
sich auf das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch FAR HORIZONS,
soweit dies sachlich möglich ist. Hierfür ist FAR HORIZONS eine
angemessene Frist einzuräumen. Lediglich bei Fehlschlagen der Nachbesserung
oder Ersatzlieferung durch FAR HORIZONS hat der Auftraggeber das Recht
auf Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des
Vertrages.
§ 10 Haftung (vertragliche und außervertragliche)
Für die Haftung von FAR HORIZONS - gleich aus welchem Rechtsgrund
oder Tatbestand - gilt:
1. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Das gilt auch für eigenes Verschulden bzw. Organverschulden und Verschulden
von Erfüllungsgehilfen.
2. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen
Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des
§ 24 AGB-Ges. haftet FAR HORIZONS auch nicht für grobes Verschulden
ihrer Erfüllungsgehilfen (ausgenommen leitende Angestellte).
In Fällen höherer Gewalt, bei Streiks, Aussperrungen sowie in
vergleichbaren Fällen haftet FAR HORIZONS nicht. Eine Haftung der
FAR HORIZONS besteht auch dann nicht, wenn dem Mieter oder Dritten durch
etwaige Störungen oder den Ausfall der gemieteten Geräte während
der Vertragszeit Schäden entstehen. Dies gilt auch hinsichtlich der
von FAR HORIZONS zur Verfügung gestellten Arbeitskräfte.
3. Jede Haftung von FAR HORIZONS ist auf die Höhe der Auftragssumme
beschränkt.
§ 11 Datenschutz
FAR HORIZONS ist berechtigt, die Auftraggeber- und Auftragsdaten in ihrer
EDV-Anlage zu speichern und zu verarbeiten.
§ 12 Gerichtsstand, Rechtsanwendung
Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechselprozesse, ist Köln.
Für alle Streitigkeiten gilt ausschließlich deutsches Recht.:
Folgende Preise gelten als vereinbart:

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